AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tooltec IT GmbH

 

  • 1 Geltung

Diese Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.  Sie gelten für alle – auch zukünftige – Angebote, Kauf-, Werklieferungs- und Werkverträge einschließlich Beratungen und sonstigen vertraglichen Leistungen (im Folgenden: „Leistung“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Leistung selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen. Die Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn nicht jeweils besonders auf sie Bezug genommen wird. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Bedingungen des Kunden verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Diese werden auch durch vorbehaltslose Auftragsannahme oder -durchführung nicht Vertragsinhalt.

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

  • 2 Vertragsschluss

Falls nicht anders erklärt, sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich. Bestellungen des Kunden können wir innerhalb von 10 Arbeitstagen annehmen. Ein Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder der Ausführung der Lieferung durch uns zustande. Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden und Zusicherungen unserer Vertriebsmitarbeiter, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

Für Umfang und Gegenstand der Leistung ist alleine die Auftragsbestätigung oder bei sofortiger Auftragsausführung der Lieferschein maßgebend. Enthalten diese Änderungen gegenüber der Bestellung des Kunden, so gilt dessen Einverständnis als gegeben, wenn er die Leistung vorbehaltlos entgegennimmt und nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Schreib-, Rechen- und Kalkulationsfehler sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch.

Auftragsänderungen oder -erweiterungen durch den Kunden nach Auftragsbestätigung berechtigen uns zur Preisanpassung und Leistungszeitverlängerung.

Angaben, Muster, Proben oder Abbildungen in Katalogen, Preislisten oder anderem Werbematerial, sind nur annähernd (z.B. Gewicht, Maß, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen oder technische Daten), soweit nicht die Verwendbarkeit zum vereinbarten vertraglichen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Ein Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung und ist keine Beschaffenheitsgarantie. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir keine Haftung.

Falls nicht anders vereinbart, ist eine Einweisung oder Beratung nicht geschuldet. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unter Ausschluss jeglicher Haftung.

Erkennen wir während der Durchführung der Leistung, dass diese technisch und/ oder prozesssicher nicht durchführbar ist oder spezifische Anforderungen der Leistung modifiziert werden müssen, so werden wir den Kunden hierauf hinweisen und soweit möglich Alternativvorschläge unterbreiten (change request). Der Kunde muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 10 Arbeitstagen ab Erhalt des Angebots schriftlich mitteilen, ob er der Änderung zustimmt. Kann keine Einigung gefunden werden, so können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Unsere bis dahin angefallenen Aufwendungen sind zu erstatten. Schadensersatzansprüche des Kunden hieraus sind ausgeschlossen.

Soweit wir für bestimmte Leistungen Dokumentationen (z.B. Handbücher) vorhalten, können wir diese nach unserem Ermessen digital auf Datenträgern, als Datei (pdf) oder gedruckt zur Verfügung stellen.

  • 3 Preise

Es gelten unsere jeweils gültigen Listenpreise. Falls nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk zzgl. USt., ohne Nebenleistungen wie Transport, Montage, Zoll, Installation, Implementierung, Einführung, Schulung, Pflege, Spesen, Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen.

Falls nicht anderes vereinbart, wird bei einer Abrechnung nach Zeitaufwand entsprechend unserer Preisliste abgerechnet.

Sofern nicht anders vereinbart verstehen sich Lizenzpreise ohne Nebenleistungen, wie Installation, Implementierung, Einführung, Schulung, Pflege, Spesen, Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen. Der Kunde haftet für von uns gezahlte Steuern, für welche wir selbst von den Finanzbehörden statt des Kunden in Anspruch genommen werden.

Falls fehlende Information, unklare Zielsetzung oder Aufgabenstellung zu einem Mehraufwand bei uns führen, wird dieser Mehraufwand gemäß dem jeweils aktuellen Listenpreis gesondert in Rechnung gestellt, wenn der Kunde trotz Aufforderung die fehlenden Angaben nicht korrigiert oder ergänzt.

Wir rechnen gegenüber dem Kunden in Euro ab.

Soweit in Angeboten auf eventuelle Preisanpassungen wegen Wechselkursschwankungen hingewiesen wird, gilt für die auf dieser Basis abgeschlossenen Verträge (d.h. nicht bei einer späteren Festpreisabrede) Folgendes:

Ändern sich nachweislich die tatsächlichen Einkaufskosten bei unseren Lieferanten, soweit deren Angebote in anderen Währungen als EURO gemacht werden, insbesondere US-Dollar, für die dem Vertragsschluss zugrundeliegende Ware durch Schwankungen des Wechselkurses um mehr als 2 % (Bezugspunkt: Wechselkurs Euro im Verhältnis zur Zahlwährung von uns an den Lieferanten) im Vergleich vom auf dem Angebot ausgewiesenen Tag zum Tag der vereinbarten (oder – wenn eine solche Vereinbarung fehlt – tatsächlichen) Lieferung, werden wir damit verbundene Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen unmittelbar in Höhe der Wechselkursänderung an den Kunden weitergeben. Als maßgeblicher Kurswert gilt der von der DZ BANK AG einmal täglich gegen 13:00 Uhr deutscher Zeit ermittelte GenoFX Devisenkurs am Tag des Vertragsschlusses im Vergleich zum Tag der Zahlung des Einkaufspreises an den Lieferanten. Wir werden diese Wechselkursänderungen dem Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung mitteilen und auf dessen Verlangen nachweisen.

Beträgt die vereinbarte Leistungszeit mehr als vier Monate nach Vertragsschluss, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat angemessen zu ändern, wenn nach Vertragsabschluss Kostensenkungen oder -erhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Änderungen der Produktionskosten oder Marktpreise für Vergleichsprodukte, eintreten. Auf Anforderung des Kunden werden wir die Erhöhungsfaktoren belegen. Steigt der Preis um mehr als 20 %, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

  • 4 Zahlung

Falls nicht anders vereinbart, sind Rechnungen ohne jeden Abzug sofort fällig.

Für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist die Gutschrift auf unserem Konto maßgeblich.

Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Leistungsfähigkeit des Kunden können wir Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen und/oder ein Zurückbehaltungsrecht bzgl. weiterer Leistung geltend machen. Wir sind auch – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

Bei Zahlungsverzug werden Rabatte und sonstige Vergünstigungen hinfällig und Verzugszinsen gemäß § 288 BGB fällig. Der kaufmännische Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt hiervon unberührt. Eingeräumter Skonto, darf nur abgezogen werden, wenn alle früheren Rechnungen beglichen sind.

Ein Zurückbehaltungsrecht sowie das Recht zur Aufrechnung des Kunden sind ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis (§ 320 BGB) beruht, der rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

Holt der Kunde, der außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist (außengebietlicher Abnehmer) oder dessen Beauftragter Leistungen bei uns ab und befördert oder versendet sie in das Außengebiet, so hat der Kunde uns den steuerlich erforderlichen Belegnachweis beizubringen (Ausfuhrnachweis). Wird dieser Nachweis nicht erbracht, hat der Kunde den für die Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltenden Umsatzsteuersatz vom Rechnungsbetrag zu zahlen.

  • 5 Lieferung / Leistung

Ist nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung EXW (ex works Incoterms 2010), ab Lager, welcher auch Erfüllungsort für die Leistung und eine etwaige Nacherfüllung ist.

Ein Versand erfolgt auch bei im Einzelfall vereinbarter frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Kunden. Sofern nicht unzumutbar sind Teil-, Mehr-, Minder- oder vorfristige Leistung zulässig und können getrennt abgerechnet werden.

Schriftlich oder mündlich zugesagte Leistungszeiten oder Termine sind nur annähernd, es sei denn, es ist schriftlich ein fixer Leistungstermin zugesagt. Leistungszeiten beginnen mit Zugang der Auftragsbestätigung, der vollständigen und mangelfreien Überlassung von Beistellungen oder Musterfreigabe, nicht jedoch bevor alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind oder eine geforderte Vorauszahlung gutgeschrieben ist.

Eine Lieferfrist (außer bei vereinbarter Bringschuld) gilt als eingehalten, wenn der Versanddienstleister die Sendung innerhalb dieser Frist zum Versand abholt. Für dessen Verzögerungen übernehmen wir keine Haftung.

Bei Lieferverzug ist der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt berechtigt. Vertragsschlüsse mit Kaufleuten erfolgen unter Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung und des Vorliegens etwa notwendiger behördlicher Genehmigungen.

Die Einhaltung der Leistungszeit steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie ist unverzüglich nach Meldung der Abnahmebereitschaft durchzuführen. Das Entgegenstehen von Vorschriften oder das Nichtvorliegen von Genehmigungen berührt eine Abnahmeverpflichtung nicht.

Der Kunde darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. Die Gefahr zufälligen Untergangs oder Verschlechterung geht spätestens mit Abnahme oder Übergabe an den Versanddienstleister auf den Kunden über. Dies gilt nicht, soweit unsere vertragliche Verpflichtung ausnahmsweise auch die Montage am Erfüllungsort umfasst. Bei Verzögerungen der Abnahme oder des Versandes infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit Mitteilung der Abnahme- oder Versandbereitschaft auf den Kunden über.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

Der Kunde ist berechtigt, Transportverpackungen (Verpackungen, die den Transport von Leistung erleichtern, die Leistung auf dem Transport vor Schäden bewahren oder die aus Gründen der Sicherheit des Transports verwendet werden und bei uns anfallen) unentgeltlich zurückzugeben. Ort der Rückgabe ist an unserem Geschäftssitz.

  • 6 Eigentum

Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an der verkauften Leistung vor.

Der Kunde hält die unter Eigentumsvorbehalt stehende Leistung in einwandfreiem Zustand. Der Kunde versichert die Leistung auf seine Kosten zu unseren Gunsten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden, soweit dies zumutbar ist. Auf Anforderung ist ein Nachweis vorzulegen.

Verpfändung und Sicherungsübereignung sind unzulässig. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörende Leistung erfolgt. Der Kunde erstattet uns die Kosten unserer Intervention, sofern wir gegen Dritte keine Kostenerstattung durchsetzen können.

Vertragswidriges Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Herausgabe der Leistung oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen.

Der Kunde ist berechtigt, die Leistung zu verarbeiten oder im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich USt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Leistung ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist.

Wir behalten uns das Recht vor, die Einräumung von eventuellen Nutzungsrechten gegenüber dem Kunden zu widerrufen, wenn der Kunde mit der Zahlung für mehr als einen Monat in Verzug gerät.

  • 7 Mängelrechte

Ist der Kunde Kaufmann, so hat er die erhaltene Leistung unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen. Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen („Mängelanzeige“). Versand- bzw. Transportschäden sind gegenüber dem Versanddienstleister zu dokumentieren. Im Übrigen gilt § 377 HGB.

Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Unterbleibt die Mängelanzeige, so gilt die Leistung als einwandfrei und der Bestellung entsprechend, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Unterbleibt die Mängelanzeige, so gilt die Leistung als einwandfrei und der Bestellung entsprechend, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Solche Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Der Weiterverkauf, der Einbau, Anbringung oder eine sonstige Nutzung beanstandeter Leistung gilt als Genehmigung einer vertragsgemäßen Erfüllung und schließt Mängelansprüche insoweit aus.

Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Leistung getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Leistung gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter übernehmen wir keine Haftung.

Durch Verhandlung über Rügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass diese Rügen nicht rechtzeitig, unbegründet oder sonst ungenügend gewesen seien. Maßnahmen zur Schadensminderung gelten nicht als Mangelanerkenntnis.

Ist die Leistung mangelhaft, erfüllen wir unsere Verpflichtung zur Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Leistung (Nachlieferung). Wir können eine Art der Nacherfüllung oder die gesamte Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

Der Kunde hat uns zur Nacherfüllung die erforderliche Zeit, Gelegenheit und Zugriffsmöglichkeit zu geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.

Sollten wir uns für die Nachlieferung entscheiden, so erfolgt diese, falls wir dies wünschen, nur Zug um Zug gegen Rückgabe der mangelhaften Leistung. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.

Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

Bessert der Kunde oder ein Dritter nach, ohne dass er uns zuvor die Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben hat, so übernehmen wir keine Haftung für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen an der Leistung, Auswechslung von Teilen oder Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, es sei denn der Mangel beruht nicht darauf.

Bevor der Kunde einen von seinem Abnehmer geltend gemachten Mangelanspruch (einschließlich Aufwendungsersatz gemäß §§ 445a Abs. 1, 439 Abs. 2 und 3 BGB) anerkennt oder erfüllt, wird er uns benachrichtigen und unter kurzer Darlegung des Sachverhalts die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass sein Abnehmer einen Mangelanspruch hat und der Kunden diesen auch nicht gemäß § 439 Abs. 3 BGB verweigern durfte.

Der Kunde haftet für unberechtigte Mängelrügen, wenn die Ursache des Mangels in seinem Verantwortungsbereich liegt und er dies mindestens fahrlässig nicht erkannt hat. Aufwendungen, die im Rahmen der Mängelhaftung nicht von uns zu verantworten sind, werden gemäß unserer aktuellen Listenpreise berechnet.

Mängelrechte sind bei gebrauchter Leistung ausgeschlossen, es sei denn der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder betrifft eine Beschaffenheitsgarantie. Hiervon unberührt bleibt unsere Haftung für Personenschäden.

Bei freiwilligem Umtausch und Wiedereinlagerung von Lieferungen berechnen wir mind. 10% des Lieferwertes oder die uns entstandenen tatsächlichen Kosten. Eine Rücknahme können wir nur bei Vorlage von Lieferschein oder Rechnung vornehmen. Voraussetzung ist der einwandfreie Zustand der Lieferung in der Original-Umverpackung. Sonderanfertigungen sowie nicht lagermäßige Teile sind von Umtausch ausgeschlossen.

In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Leistung an einen Abnehmer des Kunden, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Leistung durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. Rückgriffansprüche des Kunden bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat. Die Verjährungshemmung gemäß § 479 BGB gilt nur dann, wenn der Kunde seinem Abnehmer nachweislich Gewähr geleistet hat.

Die Leistung darf nur in demjenigen Staat Verwendung finden, für die sie bestellt ist. Eine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten außerhalb unseres Sitzstaates erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung.

Der Kunde ist ausschließlich dafür verantwortlich, dass die Leistung in einem anderen Land als dem, für das sie bestellt ist, verwendet werden darf. Er wird insbesondere etwaige Exportbedingungen strikt beachten.

  • 8 Haftung

Soweit sich aus diesen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

  1. a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  2. b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir und unsere Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag predigt und auf die der Kunde vertrauen darf (BGH 18.7.2012 VIII ZR 337/11)

Die sich aus obigen ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten der beteiligten Lieferanten, Lizenzgeber, Organe, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen haben und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Uns steht der Mitverschuldens- oder Mitverursachungseinwand zu.

Der Kunde ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Für fahrlässig verursachte Schäden aus Datenverlust entfällt unsere Haftung, wenn der Kunde nicht sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, welches in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Im Übrigen ist die Haftung auf die Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwandes begrenzt, der bei täglicher Datensicherung entstanden wäre

Für durch Mitarbeiter des Kunden verursachte Schäden haften wir nur, wenn diese auf unsere Weisung hin gehandelt haben.

  •  9 Begrenzung der Haftung

Bei einer Haftungsbegrenzung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden ist die Haftung je Schadensereignis bei Sachschäden auf EUR 100.000,00 und bei sonstigen Schäden auf EUR 200.000,00 begrenzt; für alle solche Schäden innerhalb eines Kalenderjahres jedoch jeweils auf höchstens das Doppelte dieser Beträge. Diese Begrenzung gilt wiederum nicht soweit Schäden durch die Haftpflichtversicherung gedeckt sind.

  • 10 Garantien

Eine Garantie übernehmen wir nur, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnen. Voraussetzung für entgeltliche Garantieansprüche ist, dass der Kunde die Reparatur und Wartung der Leistung ausschließlich beim Garantiegeber oder in einem vom Garantiegeber anerkannten Betrieb durchführen lässt. Lässt der Kunde die Reparatur und Wartung der Leistung bei einem anderen Betrieb durchführen, so bestehen Garantieansprüche nur, wenn die Arbeit in dem nicht autorisierten Betrieb für den eingetretenen Schaden nicht ursächlich geworden ist.

  • 11 Force Majeure

Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen und sonstige von uns nicht verschuldete Umstände, z.B. rechtswidrige Streiks, Betriebsstörungen, fehlende Genehmigungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Unruhen oder Embargos, die die eigene Leistung oder die der Vorlieferanten nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung von der Leistungspflicht. Für Verzögerungen oder Unmöglichkeit aufgrund dieser Ereignisse haften wir nicht. Der Kunde kann uns auffordern, innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu erklären, ob wir vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist erfüllen wollen. Wir sind berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn uns aus den o.g. Gründen die Erfüllung des Vertrages nicht zuzumuten ist, ohne dass der Kunde hieraus Schadensersatzansprüche herleiten kann. Der Kunde ist in diesem Fall von seiner entsprechenden Gegenleistungspflicht befreit.

  • 12 Verjährung

Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Übergabe/Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

Handelt es sich bei der Leistung jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 479 BGB).

Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Leistung beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden gem. Abs. 2 Satz 1 und Satz 2(a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

Mängelansprüche gem. § 437 BGB verjähren 12 Monate ab Ablieferung. Diese Verkürzung gilt nicht für (a) Schadensersatzansprüche einschließlich solcher Schadensersatzansprüche, die dadurch entstehen, dass wir mit einer vom Kunden verlangten und von uns geschuldeten Mangelbeseitigung in Verzug geraten, (b) bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist oder(c) wenn ein Rückgriffsfall nach § 478 BGB oder§ 445b BGB vorliegt.

  • 13 Nutzungsrechte an Software

Umfassen die Leistung auch den Verkauf von Standardsoftware, so wird dem Kunden hieran vorbehaltlich anderer Vereinbarung ein einfaches (nicht ausschließliches), dauerhaftes Recht eingeräumt, die Software zum Betrieb innerhalb seines Netzwerks zu nutzen. Die Software darf nur in der vereinbarten maximalen Anzahl an natürlichen Personen gleichzeitig genutzt werden, für die der Kunde die Vergütung entrichtet hat. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen des Herstellers der Standardsoftware.

Soweit wir individuelle Software für den Kunden erstellen, gilt vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen Folgendes:

Wir räumen dem Kunden insoweit vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen das nicht ausschließliche, zeitlich unbefristete, inhaltlich nicht beschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht auch für noch nicht bekannte Nutzungsarten ein.

Soweit in der individuellen Software Softwareprodukte integriert werden, die von Dritten erstellt werden, z.B. Programmbibliotheken, Teile von Softwaretools und anderes, erhält der Kunde die in den Nutzungsbedingungen der eingesetzten Softwareprodukte eingeräumten Rechte an diesen Softwareprodukten, mindestens jedoch ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbefristetes, unwiderrufliches und nicht übertragbares Recht, diese Softwareprodukte auf seiner Anlage zu nutzen.

Die Überlassung des Quellcodes ist nicht geschuldet.

Der Kunde darf die Software nur zu dem Zweck einsetzen, seine internen Geschäftsvorfälle und die von solchen Unternehmen abzuwickeln, die mit ihm verbunden sind („Konzernunternehmen“). Die gewerbliche Weitervermietung ist untersagt.

Vervielfältigungen der Software sind nur insoweit zulässig, als dies für den vertragsgemäßen Gebrauch notwendig ist. Der Kunde darf von der Software Sicherungskopien nach den Regeln der Technik im notwendigen Umfang anfertigen. Sicherungskopien auf beweglichen Datenträgern sind als solche zu kennzeichnen und mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers zu versehen.

Der Kunde ist zu Änderungen, Erweiterungen und sonstigen Umarbeitungen der Software i.S. des § 69c Nr. 2 UrhG nur insoweit befugt, als das Gesetz solches unabdingbar erlaubt. Er ist zur Dekompilierung der Software nur in den Grenzen des § 69e UrhG berechtigt und erst, wenn wir nach schriftlicher Aufforderung mit angemessener Frist nicht die notwendigen Daten und/oder Informationen zur Verfügung gestellt hat, um Interoperabilität mit anderer Hard- und Software herzustellen.

Überlassen wir dem Kunden im Rahmen von Nachbesserung oder Pflege Ergänzungen (z.B. Patches) oder eine neuere Version der individuellen Software (etwa ein Update), die die frühere Software ersetzt, unterliegen diese den Bestimmungen dieser Vereinbarung. In Bezug auf die ältere Software erlöschen die Befugnisse des Kunden drei Monate nach der erstmaligen produktiven Nutzung der neuen Software.

  • 14 Schutzrechte, Geheimhaltung Datenschutz

Stellt der Kunde uns Werke (z.B. Logos, Fotos, Werbetexte etc.) zur Verfügung, die in unsere Leistung eingebracht oder bearbeitet werden sollen, so trägt der Kunde die Verantwortung, dass er alle relevanten Rechte für die Durchführung der Leistung hat.

Tragen wir ausnahmsweise und auf Grund schriftlicher Vereinbarung die rechtliche Verantwortung für Schutzrechte Dritter, so gilt folgendes: Führt die Benutzung der Leistung zur Verletzung gewerblicher oder urheberrechtlicher Schutzrechte im Inland, werden wir die Leistung nach unserer Wahl und auf unsere Kosten entweder ein Nutzungsrecht für den Kunden erwirken, oder sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder durch eine schutzrechtskonforme Leistung austauschen. Der Kunde ist verpflichtet, das Angebot anzunehmen, wenn durch die Änderung oder den Austausch eine Nutzung der Leistung keine Beeinträchtigung erfährt. Nimmt der Kunde unser Angebot auf Änderung oder Austausch nicht an, obgleich er dazu verpflichtet wäre, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Diese Verpflichtung besteht nur, soweit der Kunde uns unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche informiert, eine Verletzung nicht anerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung der Leistung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.

Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat oder die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Leistung vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferter Leistung eingesetzt wurde. Der Kunde stellt uns hiermit von allen Forderungen Dritter frei und trägt auch die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung, die von Dritten wegen der Verletzung Rechte Dritter gegen uns geltend gemacht werden.

Der Kunde wird sämtliche Vertragsinhalte, insbesondere Preise und Rabatte, Know-how und andere Geschäftsgeheimnisse (dazu zählen auch Muster, Modelle und Daten), streng vertraulich behandeln und ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Einwilligung keine Informationen, Dokumentationen, Zeichnungen oder sonstige Unterlagen an Dritte weitergeben oder sonst zugänglich machen. Diese Verpflichtung beginnt ab erstmaligem Erhalt der Unterlagen oder Kenntnisse und endet 36 Monate nach Ende der Geschäftsverbindung.

Das gilt nicht, wenn diese Inhalte ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung wird der Kunde auch seinen Mitarbeitern und verbundenen Unternehmen sowie Dritten, denen notwendig die Inhalte zugänglich gemacht werden müssen, auferlegen. Dies ist uns auf Verlangen nachzuweisen.

Beide Parteien sind verpflichtet, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Sofern das Vertragsverhältnis im Einzelfall eine Auftragsverarbeitung von personenbezogenen Daten mit sich bringen sollte, werden die Parteien eine entsprechende separate Vereinbarung hierzu treffen.

Wir weisen darauf hin, dass für den Fall eines Austauschs von Komponenten durch uns (gleich aus welchem Grund) diese – sofern nicht abweichend vereinbart – vom Kunden sämtliche darauf gespeicherten Daten vollständig gelöscht werden sollten.

Dem Kunden ist bekannt, dass seine Daten (Kommunikationsdaten, verantwortliche Mitarbeiter, Art und Umfang seiner Bestellungen, etc.) von uns zur Vertragsabwicklung verwendet werden. Das beinhaltet – sofern eine Versendung durch uns vereinbart ist – auch die Weitergabe der erforderlichen Daten an einen etwaigen Logistik-Dienstleister.

Die E-Mail-Adresse, die wir im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhalten haben, werden wir ggf. zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwenden, sofern der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat. Der Kunde kann der Verwendung zu diesem Zweck jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

  • 15 weitere Bestimmungen

Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für die mit dem Kunden verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz. Der Kunde hat diese Verkaufsbedingungen seinen verbundenen Unternehmen aufzuerlegen.

Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen, sowie rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), die nicht auf einer individuellen Vereinbarung beruhen, bedürfen der Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax). Gesetzliche Formvorschriften bleiben hiervon unberührt.

Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne unsere Zustimmung auf Dritte zu übertragen. § 354 a HGB bleibt unberührt.

Die vom Kunden von uns im Zusammenhang mit der Leistung geforderten Arbeiten, Reparaturen oder Montagen werden nur aufgrund unserer entsprechenden Montage- und Servicebedingungen (aus dem Angebot oder separat vereinbart) durchgeführt. Mit der Erteilung eines Auftrages werden diese Bedingungen anerkannt.

Ist der Vertrag oder diese Verkaufsbedingungen in verschiedenen Sprachen abgefasst, hat im Zweifel die deutsche Fassung Vorrang.

  • 16 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Falls nicht anders vereinbart, und unabhängig von dem vereinbarten Incoterm, ist unser Geschäftssitz für alle Pflichten aus dem Vertrag, auch für Gewährleistungsansprüche, Erfüllungsort.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand unser Sitz.

Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen Geschäftsbedingungen bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Es gilt deutsches Recht, soweit nicht zwingend nationales Recht entgegensteht. Die Regelungen der §§ 305 ff BGB (AGB Regelungen) sind im Rahmen der Rechtswahl ausgeschlossen.

Hat der Kunde seinen Sitz außer Deutschland, gilt das CISG („UN-Kaufrecht“) mit folgenden Sonderregeln:

Im Falle der Lieferung vertragswidriger Leistung steht dem Kunden das Recht zur Vertragsaufhebung oder Ersatzlieferung nur dann zu, wenn Schadensersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen sind oder es dem Kunden unzumutbar ist, die vertragswidrige Lieferung zu verwerten und den verbleibenden Schaden geltend zu machen. In diesen Fällen sind wir zunächst zur Mängelbeseitigung berechtigt. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl und/oder führt sie zu einer unzumutbaren Verzögerung, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Vertragsaufhebung zu erklären oder Ersatzlieferung zu verlangen. Hierzu ist der Kunde auch dann berechtigt, wenn die Mängelbeseitigung eine unzumutbare Unannehmlichkeit verursacht oder Ungewissheit über die Erstattung etwaiger Auslagen des Kunden besteht.

Stand 21.11.2019